Häufige Fragen
Die Fragen, die uns Gründerinnen und Gründer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz am häufigsten stellen – kurz und ohne Beschönigung beantwortet. Nutzen Sie die Suche oder filtern Sie nach Themenbereich.
Ja. Ausländische Gründer können in den Freezones der VAE zu 100 % Eigentümer ihrer Gesellschaft sein – ein lokaler Partner ist dafür nicht erforderlich. Die einzige formale Grundvoraussetzung ist das vollendete 18. Lebensjahr; sie gilt sowohl für die Gründung selbst als auch für die Eröffnung eines Firmenkontos.
Entscheidend ist weniger die Staatsangehörigkeit als die Struktur: Wie Ihre Gesellschaft in Dubai aufgesetzt wird, bestimmt, wie sie später im deutschen, österreichischen oder Schweizer Steuerrecht behandelt wird. Genau dort beraten wir Sie – die Lizenz allein ist nur der erste Schritt.
Nein. Für die Firmengründung in Dubai ist ein Wohnsitz in den VAE nicht zwingend erforderlich. Je nach Firmenform und Lizenz gelten unterschiedliche Bestimmungen, grundsätzlich aber gilt: Sie können gründen, ohne Ihren Lebensmittelpunkt zu verlagern.
Sie können Ihren Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz also behalten. Aus Sicht der VAE spricht nichts dagegen. Die relevanten Fragen entstehen auf der anderen Seite – im Steuerrecht Ihres Heimatlandes. Dazu mehr im Abschnitt „Steuern".
Für die reine Firmengründung in einer Freezone in den meisten Fällen nicht – der Prozess lässt sich vollständig remote abwickeln. Eine Einreise ist dafür nicht erforderlich.
Anders sieht es aus, sobald ein Residence Visa dazukommt: Für die Erstausstellung ist Ihre persönliche Anwesenheit in Dubai zwingend erforderlich, weil Medical Test und Biometrie vor Ort stattfinden müssen. Wenn Sie nur eine Holding ohne Visum und ohne Konto benötigen, brauchen Sie gar nicht anzureisen.
Für private Gesellschafter sind aktuell drei Dokumente erforderlich:
Für die Gründung einer Freezone-Firma ist weder eine Einzahlung noch ein Nachweis über das Stammkapital erforderlich. Das ist einer der praktischen Unterschiede zur deutschen GmbH mit ihren 25.000 Euro.
Nicht zu verwechseln mit dem Kapitalnachweis für das Investorenvisum: Für dessen Erstbeantragung verlangen die Behörden einen einfachen Nachweis, etwa einen Kontoauszug. Das ist eine Visa-Anforderung, keine Kapitalanforderung an die Gesellschaft.
Der Unterschied liegt darin, wo Sie operativ tätig werden dürfen – und damit ist es die wichtigste unternehmerische Entscheidung Ihrer Gründung.
Die Lizenz beantragen Sie entsprechend bei unterschiedlichen Stellen: Freezone-Firmen direkt bei der jeweiligen Freezone, Mainland-Firmen beim DED (Department of Economic Development).
Immer dann, wenn Sie auf dem lokalen Markt der VAE operativ tätig werden. Typische Fälle sind Einzelhandel, Gastronomie und alle Unternehmen, die ein physisches Ladenlokal oder Büro mit Kundenverkehr in Dubai eröffnen wollen – vom Restaurant bis zum Schönheitssalon.
Wer dagegen ausschließlich internationale Kunden betreut, braucht in aller Regel keine Mainland-Lizenz. Wo genau die Grenze in Ihrem konkreten Geschäftsmodell verläuft, klären wir im Beratungsgespräch – hier eine falsche Annahme zu treffen, wird später teuer.
Für die meisten Gründer lautet unsere Antwort: die IFZA. Sie deckt die üblichen Anforderungen ab – Beratung, Dienstleistung, Online-Geschäft, Handel ohne eigenes Lager –, löst die Pflichtadresse kosteneffizient über einen FlexiDesk und zählt zu den beliebtesten Freezones der VAE. Dort sind wir zudem die einzige deutschsprachige Agentur mit Platinum-Status: kurze Wege zur Behörde und die Originalkonditionen der Freezone.
Eine andere Freezone schlagen wir vor, wenn Ihr Modell es verlangt – eigene Lagerflächen oder ein Zollfreilager, regulierte Aktivitäten wie Finanzdienstleistungen mit Fremdkapital oder Gold- und Diamantenhandel (dafür braucht es designierte Zonen wie DMCC, DIFC oder ADGM) oder Tätigkeiten mit Sondergenehmigung. Das ist in der Regel teurer, unter anderem weil manche Zonen ein echtes physisches Büro verlangen, sobald ein Visum beantragt wird.
In Dubai gibt es derzeit über 20 Freezones beziehungsweise Freezone-Behörden, wobei manche Behörden mehrere untergeordnete physische Präsenzen unterhalten. In den gesamten Vereinigten Arabischen Emiraten sind es rund 50 Freezones.
Jede hat eigene Vor- und Nachteile sowie Spezialisierungen, die sie für bestimmte Geschäftsmodelle besonders attraktiv machen – von allgemeinen Dienstleistungszonen bis zu streng regulierten Finanzplätzen wie DIFC in Dubai oder ADGM in Abu Dhabi.
Vier typische Konstellationen aus unserer Praxis:
Das sind Orientierungsbeispiele, keine Empfehlung für Ihren konkreten Fall. Details entscheiden hier häufiger, als man erwartet.
Die Kosten beginnen normalerweise bei rund 4.350 Euro ohne Visa beziehungsweise bei rund 5.800 Euro inklusive einer Visa-Berechtigung – jeweils inklusive sämtlicher Gebühren und aller Kosten für das erste Jahr.
Für ein Standard-Setup mit Residence Visa und offizieller Firmenadresse (Flexi-Desk oder virtuelles Büro) sollten Sie als Orientierung für die Budgetplanung ab ca. 6.900 Euro ansetzen. Es handelt sich dabei nicht um Festpreise – eine genaue Kalkulation setzt voraus, dass die Lizenzrahmenbedingungen definiert sind.
Aufgrund der höheren administrativen Anforderungen und der lokalen Handelslizenz liegen die Initialkosten bei rund 9.400 Euro. Auch dieser Wert beinhaltet in der Regel die Gebühren für ein Residence Visa sowie eine offizielle Firmenadresse.
Der Aufpreis gegenüber der Freezone ist kein Nachteil, sondern der Preis für den direkten Zugang zum lokalen Markt. Wenn Sie diesen Zugang nicht brauchen, zahlen Sie ihn auch nicht.
Im Wesentlichen von fünf Faktoren:
Das hängt stark von der gewählten Freezone und Ihrer Geschäftstätigkeit ab. Als Rahmen:
Bei komplexeren Modellen lässt sich die Dauer nicht exakt festlegen, weil externe Behörden eingebunden sind – dazu die nächste Frage.
Weil bei speziell regulierten Freezones und genehmigungspflichtigen Branchen zusätzliche Prüfungen durch Aufsichts- und Regulierungsbehörden zwingend erforderlich sind. Die Lizenzerteilung erfolgt erst nach finaler Freigabe durch die zuständigen Fachbehörden.
Betroffen sind insbesondere:
Eine seriöse Terminzusage ist hier nicht möglich – wir sagen Ihnen das lieber vorher als hinterher.
Am Beispiel einer Freezone-Gründung:
Alle Schritte steuert unser Team für Sie – Sie liefern die Unterlagen und reisen einmal für die Biometrie an.
Das Residence Visa hat eine Gültigkeit von zwei Jahren, solange Ihre Firma aktiv ist, und kann beliebig oft verlängert werden.
Es ist nicht auf Dubai beschränkt, sondern gilt uneingeschränkt in allen sieben Emiraten – von Abu Dhabi bis Ras Al Khaimah. Die Gründung Ihres Unternehmens ist dabei das Fundament: Ohne aktive Firma keine Aufenthaltsgenehmigung.
Nein. Sie sind nicht verpflichtet, Ihren festen Wohnsitz nach Dubai zu verlegen oder dauerhaft in den Emiraten zu leben. Das Visum ermöglicht es Ihnen jederzeit, in Dubai zu wohnen – es stellt aber keine Residenzpflicht dar. Für den Erhalt des Status besteht auch keinerlei Meldepflicht für einen festen Wohnsitz in den VAE.
Das ist der zentrale Unterschied zwischen den beiden Visumsvarianten:
Für Unternehmer, die flexibel bleiben möchten, ist das Investorenvisum meist die sinnvollste Lösung.
Die Behördenprozedur bei der Erstausstellung umfasst zwei Termine vor Ort in Dubai:
Beides ist an einem kurzen Aufenthalt zu erledigen. Wir koordinieren die Termine für Sie.
Die Emirates ID fungiert als Ihr digitaler Personalausweis in den VAE und ist Grundvoraussetzung für praktisch alle alltäglichen Belange: die Eröffnung von Bankkonten, den Kauf eines Fahrzeugs oder den Abschluss von Mietverträgen.
Ohne Emirates ID läuft im Alltag wenig – deshalb ist sie fester Bestandteil des Gründungsprozesses, sobald ein Visum beantragt wird.
Bei der Erstbeantragung eines Investorenvisums ist ein einfacher Kapitalnachweis erforderlich, zum Beispiel ein Kontoauszug.
Bei der späteren Verlängerung nach zwei Jahren verlangen die Behörden zusätzlich eine aktuelle Utility Bill – also eine Strom- oder Wasserrechnung aus den VAE. Das ist ein Punkt, den viele Gründer erst kurz vor dem Verlängerungstermin auf dem Schirm haben. Wir weisen Sie rechtzeitig darauf hin.
Man muss klar zwischen Privatpersonen und Firmen unterscheiden.
In der Praxis zahlen die meisten unserer Kunden trotzdem 0 %: Bis zu einem Jahresumsatz von AED 3 Mio. greift das Small Business Relief, das bis Ende 2029 verlängert wurde.
Die für die meisten Gründer wichtigste Regelung: Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis AED 3 Mio. zahlen gar keine Körperschaftsteuer. Mit der Ministerial Decision No. 131 wurde das Small Business Relief bis zum 31. Dezember 2029 verlängert – ursprünglich sollte es bereits Ende 2026 auslaufen.
Über den Status als Qualifying Free Zone Person (QFZP). Um 0 % Körperschaftsteuer auf Gewinne über AED 375.000 zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein – darunter:
Wer diese Anforderungen nicht erfüllt, zahlt 9 % auf alle Gewinne über dem Freibetrag. Der Status ist also kein Automatismus, sondern das Ergebnis einer sauber aufgesetzten und laufend gepflegten Struktur.
Ja – seitens der Regularien in Dubai spricht nichts dagegen, und bei professioneller Gestaltung lässt sich die Kombination auch aus Sicht des deutschen Steuerrechts rechtssicher umsetzen.
Entscheidend ist eine saubere und vorausschauende Planung. Die relevanten Punkte des deutschen Rechts:
Zwei unterschiedliche Mechanismen des deutschen Außensteuerrechts, die beide Ihre Dubai-Struktur betreffen können:
Beide Risiken lassen sich mit der richtigen Struktur proaktiv ausschließen – erforderlich ist ein Setup, das die deutsche Rechtsprechung zur tatsächlichen Geschäftsleitung präzise berücksichtigt. Auf unserer Seite Firma in Dubai, Wohnsitz Deutschland gehen wir auf beide Themen ausführlich ein.
Nein. Seit Ende 2021 besteht kein DBA mehr zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten. Eine doppelte Besteuerung ist damit grundsätzlich möglich.
Das ist einer der Gründe, warum die Struktur von Anfang an stimmen muss: Ein Abkommen, das Ihnen im Zweifel den Rücken freihält, gibt es hier nicht.
Im Grundsatz ja: Bei einer Firmengründung in Dubai mit Wohnsitz in Österreich oder der Schweiz gelten gleiche beziehungsweise zumindest sehr ähnliche Regularien wie in Deutschland. Auch dort entscheidet der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung, auch dort gibt es Regelungen zu Auslandsgesellschaften und Wegzug.
Die Details unterscheiden sich jedoch – wir haben eigene Informationsseiten für Wohnsitz Österreich und Wohnsitz Schweiz.
Eine Firmengründung endet nicht mit der Lizenz. Damit Ihre Struktur rechtssicher bleibt, sind vier Punkte relevant:
Deutlich geringer als in Deutschland: Freezone-Firmen führen in der Regel eine einfache Einnahmen-/Ausgaben-Rechnung und reichen einen jährlichen Abschluss ein.
Gering heißt allerdings nicht optional. Wir arbeiten fest mit einem erfahrenen Buchführungs- und Steuerpartner in Dubai zusammen, der für Sie übernimmt:
Eine saubere Buchhaltung schützt Sie nicht nur in den VAE – sie ist auch Ihre Grundlage bei Rückfragen aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz.
Ab einem Jahresumsatz von AED 375.000 ist die VAT-Registrierung beziehungsweise die Befreiung davon Pflicht. Welcher der beiden Wege für Sie gilt, hängt davon ab, wo Ihre Umsätze entstehen:
Beides ist fristgebunden. Welche Variante in Ihrem Fall die wirtschaftlich bessere ist – die Befreiung schließt zum Beispiel den Vorsteuerabzug aus – klären wir individuell mit Ihnen.
In aller Regel ja – unsere Erfolgsquote liegt bei nahezu 100 %. Ohne funktionierendes Firmenkonto bleibt Ihr Unternehmen auf dem Papier, deshalb behandeln wir die Kontoeröffnung nicht als Nebenpunkt, sondern als zentralen Teil unserer Arbeit.
Die Banken in den VAE prüfen heute deutlich genauer als noch vor wenigen Jahren: Geschäftsmodell, Nationalität, gewählte Freezone und Herkunft der Mittel fließen in die Entscheidung ein. Wir kennen diese Kriterien im Detail und bereiten Ihren Antrag so vor, dass er beim ersten Anlauf überzeugt.
Das hängt davon ab, was Sie brauchen – Geschwindigkeit oder Außenwirkung. Je nach Situation empfehlen wir:
Welche Lösung für Sie die richtige ist, klären wir gemeinsam – bevor wir irgendeinen Antrag stellen.
Weil die Bank Ihre Lizenz liest, bevor sie Sie kennenlernt. Die Wahl der Aktivität ist kein Detail, sondern die Basis für Ihr späteres Firmenkonto – oft entscheiden Details bei der Aktivitätsauswahl darüber, ob ein Konto überhaupt eröffnet werden kann.
Deshalb klären wir die Aktivität, bevor die Lizenz beantragt wird, und sorgen dafür, dass Ihr Setup von Anfang an „bankable" ist. Eine nachträgliche Korrektur ist möglich, kostet aber Zeit und Geld.
Das entscheidet sich an Ihrer steuerlichen Ansässigkeit, nicht am Sitz der Bank.
Wenn Sie Ihren Lebensmittelpunkt in die VAE verlegen und das gegenüber der Bank mit Emirates ID und Wohnsitznachweis belegen, führt die Bank Sie als VAE-Steuerresidenten. Ein Konto, das ausschließlich einer VAE-Ansässigkeit zugeordnet ist, wird im Rahmen des CRS nicht nach Deutschland, Österreich oder in die Schweiz gemeldet.
EmiratesSetup ist autorisierter Partner der International Freezone Authority. Als eine von nur neun Agenturen weltweit – und als einzige deutschsprachige Agentur überhaupt – wurden wir 2024 zum Platinum Partner ausgezeichnet.
Für Sie bedeutet das kurze Wege zur Behörde, schnellere Bearbeitung und Prozesssicherheit statt Warteschleife. Hinter der Auszeichnung stehen über 1.500 erfolgreiche Firmengründungen und ein über 15-köpfiges Expertenteam vor Ort.
Das Erstgespräch zur Klärung Ihrer Struktur ist kostenlos und unverbindlich – telefonisch oder per Video.
Im Gespräch klären wir, ob für Ihren Bereich eine speziell regulierte Freezone oder eine Mainland-Lizenz erforderlich ist, welche Aktivität zu Ihrem Geschäftsmodell passt und mit welchen Kosten Sie realistisch rechnen müssen. Ohne Verkaufsdruck – wenn Dubai für Sie nicht das Richtige ist, sagen wir Ihnen das.
Nein. Wir werden von der Freezone über eine Provision vergütet – Sie zahlen die Originalpreise der Freezone. Unsere Beratung, die Aufbereitung der Unterlagen und die Begleitung durch den Behördenprozess schlagen sich nicht auf Ihren Preis nieder.
Ob und unter welchen Bedingungen Sie später über ein NOC (No Objection Certificate) zu einem anderen Dienstleister wechseln können, hängt vom gewählten Paket ab. Wir sagen Ihnen das vor der Beauftragung – nicht danach.
Nein. EmiratesSetup ist eine private Beratungsagentur, die entgeltliche Dienstleistungen zur Unternehmensgründung anbietet. Wir sind keine Regierungsbehörde der VAE.
Die Ausstellung offizieller Dokumente – Lizenz, Establishment Card, Visum, Emirates ID – erfolgt ausschließlich durch die zuständigen Regierungsstellen. Unsere Aufgabe ist es, Sie durch diesen Prozess zu führen und dafür zu sorgen, dass Ihre Anträge auf Anhieb durchgehen.
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Kein Setup gleicht dem anderen. Schildern Sie uns kurz Ihr Vorhaben – wir sagen Ihnen ehrlich, welche Struktur passt und was sie kostet. Kostenlos und unverbindlich.
Die Angaben dienen der Orientierung und stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Bestimmungen der zuständigen Behörden sowie Ihre individuelle Situation. Stand: August 2026.