FAQ Firmengründung in Dubai | EmiratesSetup

Häufige Fragen

FAQ zur Firmengründung in Dubai

Die Fragen, die uns Gründerinnen und Gründer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz am häufigsten stellen – kurz und ohne Beschönigung beantwortet. Nutzen Sie die Suche oder filtern Sie nach Themenbereich.

Grundlagen & Voraussetzungen

Kann ich als Deutscher, Österreicher oder Schweizer eine Firma in Dubai gründen?

Ja. Ausländische Gründer können in den Freezones der VAE zu 100 % Eigentümer ihrer Gesellschaft sein – ein lokaler Partner ist dafür nicht erforderlich. Die einzige formale Grundvoraussetzung ist das vollendete 18. Lebensjahr; sie gilt sowohl für die Gründung selbst als auch für die Eröffnung eines Firmenkontos.

Entscheidend ist weniger die Staatsangehörigkeit als die Struktur: Wie Ihre Gesellschaft in Dubai aufgesetzt wird, bestimmt, wie sie später im deutschen, österreichischen oder Schweizer Steuerrecht behandelt wird. Genau dort beraten wir Sie – die Lizenz allein ist nur der erste Schritt.

Brauche ich einen Wohnsitz in den VAE, um in Dubai zu gründen?

Nein. Für die Firmengründung in Dubai ist ein Wohnsitz in den VAE nicht zwingend erforderlich. Je nach Firmenform und Lizenz gelten unterschiedliche Bestimmungen, grundsätzlich aber gilt: Sie können gründen, ohne Ihren Lebensmittelpunkt zu verlagern.

Sie können Ihren Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz also behalten. Aus Sicht der VAE spricht nichts dagegen. Die relevanten Fragen entstehen auf der anderen Seite – im Steuerrecht Ihres Heimatlandes. Dazu mehr im Abschnitt „Steuern".

Muss ich für die Gründung nach Dubai reisen?

Für die reine Firmengründung in einer Freezone in den meisten Fällen nicht – der Prozess lässt sich vollständig remote abwickeln. Eine Einreise ist dafür nicht erforderlich.

Anders sieht es aus, sobald ein Residence Visa dazukommt: Für die Erstausstellung ist Ihre persönliche Anwesenheit in Dubai zwingend erforderlich, weil Medical Test und Biometrie vor Ort stattfinden müssen. Wenn Sie nur eine Holding ohne Visum und ohne Konto benötigen, brauchen Sie gar nicht anzureisen.

Welche Unterlagen brauche ich für die Firmengründung?

Für private Gesellschafter sind aktuell drei Dokumente erforderlich:

  • Kopie des Reisepasses
  • Aktuelles Passfoto
  • Wohnsitznachweis (Proof of Address) – zum Beispiel eine Strom- oder Wasserrechnung oder ein Kontoauszug
Häufigster Stolperstein: Der Wohnsitznachweis muss auf Englisch vorliegen oder übersetzt sein. Eine deutsche Stadtwerke-Rechnung wird ohne Übersetzung nicht akzeptiert.
Muss ich Stammkapital einzahlen oder nachweisen?

Für die Gründung einer Freezone-Firma ist weder eine Einzahlung noch ein Nachweis über das Stammkapital erforderlich. Das ist einer der praktischen Unterschiede zur deutschen GmbH mit ihren 25.000 Euro.

Nicht zu verwechseln mit dem Kapitalnachweis für das Investorenvisum: Für dessen Erstbeantragung verlangen die Behörden einen einfachen Nachweis, etwa einen Kontoauszug. Das ist eine Visa-Anforderung, keine Kapitalanforderung an die Gesellschaft.

Freezone, Mainland & Firmenform

Was ist der Unterschied zwischen Freezone und Mainland?

Der Unterschied liegt darin, wo Sie operativ tätig werden dürfen – und damit ist es die wichtigste unternehmerische Entscheidung Ihrer Gründung.

  • Freezone: konzipiert für digitale Nomaden, Online-Händler und internationale Dienstleister – also für Unternehmen ohne physische operative Tätigkeit auf dem Festland der Emirate. Schnellere Abwicklung, häufig kein Mindestkapital, in der Regel günstiger.
  • Mainland: erforderlich, wenn Sie direkt mit Endkunden und staatlichen Stellen innerhalb der VAE handeln wollen. Nur dieses Modell erlaubt den vollen Zugang zum lokalen Markt.

Die Lizenz beantragen Sie entsprechend bei unterschiedlichen Stellen: Freezone-Firmen direkt bei der jeweiligen Freezone, Mainland-Firmen beim DED (Department of Economic Development).

Wann brauche ich zwingend eine Mainland-Lizenz?

Immer dann, wenn Sie auf dem lokalen Markt der VAE operativ tätig werden. Typische Fälle sind Einzelhandel, Gastronomie und alle Unternehmen, die ein physisches Ladenlokal oder Büro mit Kundenverkehr in Dubai eröffnen wollen – vom Restaurant bis zum Schönheitssalon.

Wer dagegen ausschließlich internationale Kunden betreut, braucht in aller Regel keine Mainland-Lizenz. Wo genau die Grenze in Ihrem konkreten Geschäftsmodell verläuft, klären wir im Beratungsgespräch – hier eine falsche Annahme zu treffen, wird später teuer.

Welche Freezone in Dubai ist die beste?

Für die meisten Gründer lautet unsere Antwort: die IFZA. Sie deckt die üblichen Anforderungen ab – Beratung, Dienstleistung, Online-Geschäft, Handel ohne eigenes Lager –, löst die Pflichtadresse kosteneffizient über einen FlexiDesk und zählt zu den beliebtesten Freezones der VAE. Dort sind wir zudem die einzige deutschsprachige Agentur mit Platinum-Status: kurze Wege zur Behörde und die Originalkonditionen der Freezone.

Eine andere Freezone schlagen wir vor, wenn Ihr Modell es verlangt – eigene Lagerflächen oder ein Zollfreilager, regulierte Aktivitäten wie Finanzdienstleistungen mit Fremdkapital oder Gold- und Diamantenhandel (dafür braucht es designierte Zonen wie DMCC, DIFC oder ADGM) oder Tätigkeiten mit Sondergenehmigung. Das ist in der Regel teurer, unter anderem weil manche Zonen ein echtes physisches Büro verlangen, sobald ein Visum beantragt wird.

Die günstigste Freezone ist nicht automatisch die richtige. Manche Kriterien zeigen sich erst auf den zweiten Blick – Änderungen bei Visa-Kontingenten, Lizenz-Strukturen oder der Akzeptanz durch bestimmte Banken. Diese Entwicklungen verfolgen wir laufend und sagen Ihnen, wenn die IFZA für Ihr Vorhaben nicht die richtige Wahl ist.
Wie viele Freezones gibt es in Dubai und in den VAE?

In Dubai gibt es derzeit über 20 Freezones beziehungsweise Freezone-Behörden, wobei manche Behörden mehrere untergeordnete physische Präsenzen unterhalten. In den gesamten Vereinigten Arabischen Emiraten sind es rund 50 Freezones.

Jede hat eigene Vor- und Nachteile sowie Spezialisierungen, die sie für bestimmte Geschäftsmodelle besonders attraktiv machen – von allgemeinen Dienstleistungszonen bis zu streng regulierten Finanzplätzen wie DIFC in Dubai oder ADGM in Abu Dhabi.

Welche Firmenform passt zu meinem Geschäftsmodell?

Vier typische Konstellationen aus unserer Praxis:

  • Reine Holding: Sie halten Firmen oder Vermögenswerte in Deutschland, wollen weder umziehen noch ein Konto in den VAE. → Freezone-Firma mit 0 Visa
  • Agentur, E-Commerce, internationale Dienstleistung: ortsunabhängig, überwiegend internationale Kunden, Bankkonto zwingend nötig. → Freezone-Firma mit Visum
  • Ladenlokal, Restaurant, Salon: Kunden werden vor Ort empfangen, Auswanderung geplant. → Mainland-Firma mit Visum
  • Finanzverwaltung oder Krypto mit Fremdkapital: Sie nehmen Gelder Dritter an, die Aktivität ist reguliert. → regulierte Freezone (DMCC, DIFC oder ADGM) mit Visum

Das sind Orientierungsbeispiele, keine Empfehlung für Ihren konkreten Fall. Details entscheiden hier häufiger, als man erwartet.

Kosten, Ablauf & Dauer

Was kostet eine Firmengründung in Dubai?

Die Kosten beginnen normalerweise bei rund 4.350 Euro ohne Visa beziehungsweise bei rund 5.800 Euro inklusive einer Visa-Berechtigung – jeweils inklusive sämtlicher Gebühren und aller Kosten für das erste Jahr.

Für ein Standard-Setup mit Residence Visa und offizieller Firmenadresse (Flexi-Desk oder virtuelles Büro) sollten Sie als Orientierung für die Budgetplanung ab ca. 6.900 Euro ansetzen. Es handelt sich dabei nicht um Festpreise – eine genaue Kalkulation setzt voraus, dass die Lizenzrahmenbedingungen definiert sind.

Mit unserem Kostenrechner ermitteln Sie Ihren individuellen Betrag in wenigen Schritten.
Was kostet eine Mainland-Firmengründung in Dubai?

Aufgrund der höheren administrativen Anforderungen und der lokalen Handelslizenz liegen die Initialkosten bei rund 9.400 Euro. Auch dieser Wert beinhaltet in der Regel die Gebühren für ein Residence Visa sowie eine offizielle Firmenadresse.

Der Aufpreis gegenüber der Freezone ist kein Nachteil, sondern der Preis für den direkten Zugang zum lokalen Markt. Wenn Sie diesen Zugang nicht brauchen, zahlen Sie ihn auch nicht.

Wovon hängen die endgültigen Gründungskosten ab?

Im Wesentlichen von fünf Faktoren:

  • der gewählten Freezone – vor allem, ob ein FlexiDesk genügt oder ein physisches Büro verlangt wird
  • den gewählten Aktivitäten auf der Lizenz
  • der Anzahl der benötigten Visa
  • der Anzahl der Gesellschafter – und ob darunter ein Corporate Shareholder ist, also eine (ausländische) Gesellschaft
  • aktuellen Angeboten und Rabatten der Freezones
Keine Aufschläge bei uns: Wir werden von der Freezone über eine Provision vergütet. Sie zahlen deshalb die Originalpreise der Freezone – unsere Beratung schlägt sich nicht auf Ihren Preis nieder.
Wie lange dauert die Firmengründung in Dubai?

Das hängt stark von der gewählten Freezone und Ihrer Geschäftstätigkeit ab. Als Rahmen:

  • Express-Gründung: In vielen modernen Freezones erfolgt die reine Lizenzerteilung oft innerhalb von 24 Stunden. Bei bestimmten Aktivitäten und vollständigen Unterlagen ist eine Lizenzierung sogar in weniger als 60 Minuten möglich.
  • Regelfall: In den meisten anderen Zonen liegt die Gründungsdauer bei 3 bis 5 Werktagen.
  • Gesamtprozess inkl. E-Visa, Medical Test und Emirates ID: je nach Freezone wenige Tage bis ca. zwei Wochen.

Bei komplexeren Modellen lässt sich die Dauer nicht exakt festlegen, weil externe Behörden eingebunden sind – dazu die nächste Frage.

Warum dauert die Gründung bei manchen Aktivitäten länger?

Weil bei speziell regulierten Freezones und genehmigungspflichtigen Branchen zusätzliche Prüfungen durch Aufsichts- und Regulierungsbehörden zwingend erforderlich sind. Die Lizenzerteilung erfolgt erst nach finaler Freigabe durch die zuständigen Fachbehörden.

Betroffen sind insbesondere:

  • Finanzsektor: Gründungen im DIFC (Dubai) oder ADGM (Abu Dhabi)
  • Genehmigungspflichtige Branchen: Goldhandel, Lebensmittelbereich, Medizin sowie der Öl- und Gassektor

Eine seriöse Terminzusage ist hier nicht möglich – wir sagen Ihnen das lieber vorher als hinterher.

Wie läuft die Firmengründung Schritt für Schritt ab?

Am Beispiel einer Freezone-Gründung:

  • 1. Vorbereitung: Klärung der Aktivität, Verteilung der Anteile und Besetzung der Posten (Geschäftsführer, Direktor)
  • 2. Datenerfassung: Art der Firma, Anzahl der Gesellschafter, gewünschter Firmenname
  • 3. Dokumentation & Lizenzantrag: Aufbereitung der Unterlagen und formale Beantragung der Lizenz
  • 4. Establishment Card: Grundlage für Ihre Visa-Berechtigung
  • 5. Visa-Prozess & Residency: E-Visa, Einreise für Medical Test und Biometrie, Erhalt von Residence Visa und Emirates ID
  • 6. Banking: Beantragung und Eröffnung von Firmen- und Privatkonto

Alle Schritte steuert unser Team für Sie – Sie liefern die Unterlagen und reisen einmal für die Biometrie an.

Residence Visa & Emirates ID

Wie lange gilt das Residence Visa für die VAE und wo gilt es?

Das Residence Visa hat eine Gültigkeit von zwei Jahren, solange Ihre Firma aktiv ist, und kann beliebig oft verlängert werden.

Es ist nicht auf Dubai beschränkt, sondern gilt uneingeschränkt in allen sieben Emiraten – von Abu Dhabi bis Ras Al Khaimah. Die Gründung Ihres Unternehmens ist dabei das Fundament: Ohne aktive Firma keine Aufenthaltsgenehmigung.

Muss ich dauerhaft in Dubai leben, wenn ich ein Residence Visa habe?

Nein. Sie sind nicht verpflichtet, Ihren festen Wohnsitz nach Dubai zu verlegen oder dauerhaft in den Emiraten zu leben. Das Visum ermöglicht es Ihnen jederzeit, in Dubai zu wohnen – es stellt aber keine Residenzpflicht dar. Für den Erhalt des Status besteht auch keinerlei Meldepflicht für einen festen Wohnsitz in den VAE.

Wichtige Abgrenzung: Das ist die Sicht der VAE. Ob Sie steuerlich weiterhin in Deutschland, Österreich oder der Schweiz ansässig sind, richtet sich allein nach dem dortigen Recht – ein VAE-Visum ändert daran nichts.
Wie oft muss ich einreisen, damit das Visum aktiv bleibt?

Das ist der zentrale Unterschied zwischen den beiden Visumsvarianten:

  • Investoren- & Partnervisa: maximale Flexibilität – eine Einreise alle 360 Tage für einen Aufenthalt von mindestens 24 Stunden genügt.
  • Employment Visa: hier ist eine Einreise in die VAE spätestens alle 180 Tage zwingend vorgeschrieben.

Für Unternehmer, die flexibel bleiben möchten, ist das Investorenvisum meist die sinnvollste Lösung.

Was passiert beim Medical Test und bei der Emirates ID?

Die Behördenprozedur bei der Erstausstellung umfasst zwei Termine vor Ort in Dubai:

  • Medical Test: eine medizinische Untersuchung mit Bluttest (unter anderem HIV) und Röntgenaufnahme des Brustkorbs zur Tuberkulose-Kontrolle.
  • Biometrie: im Emirates-ID-Center werden Fingerabdrücke, ein Augenscan und ein offizielles Foto für Ihre Emirates ID erstellt.

Beides ist an einem kurzen Aufenthalt zu erledigen. Wir koordinieren die Termine für Sie.

Wofür brauche ich die Emirates ID?

Die Emirates ID fungiert als Ihr digitaler Personalausweis in den VAE und ist Grundvoraussetzung für praktisch alle alltäglichen Belange: die Eröffnung von Bankkonten, den Kauf eines Fahrzeugs oder den Abschluss von Mietverträgen.

Ohne Emirates ID läuft im Alltag wenig – deshalb ist sie fester Bestandteil des Gründungsprozesses, sobald ein Visum beantragt wird.

Was brauche ich für die Verlängerung des Visums nach zwei Jahren?

Bei der Erstbeantragung eines Investorenvisums ist ein einfacher Kapitalnachweis erforderlich, zum Beispiel ein Kontoauszug.

Bei der späteren Verlängerung nach zwei Jahren verlangen die Behörden zusätzlich eine aktuelle Utility Bill – also eine Strom- oder Wasserrechnung aus den VAE. Das ist ein Punkt, den viele Gründer erst kurz vor dem Verlängerungstermin auf dem Schirm haben. Wir weisen Sie rechtzeitig darauf hin.

Steuern in Dubai und zu Hause

Ist Dubai wirklich zu 100 % steuerfrei?

Man muss klar zwischen Privatpersonen und Firmen unterscheiden.

  • Privatpersonen: Wer in Dubai lebt, lebt steuerfrei. Es gibt weder Einkommensteuer noch Kapitalertrag- oder Quellensteuer. Einkommen, Miet- und Kapitalerträge bleiben komplett abgabenfrei.
  • Firmen: Seit Juni 2023 gilt eine Körperschaftsteuer von 9 % auf Gewinne über AED 375.000 – das sind rund 95.000 Euro.

In der Praxis zahlen die meisten unserer Kunden trotzdem 0 %: Bis zu einem Jahresumsatz von AED 3 Mio. greift das Small Business Relief, das bis Ende 2029 verlängert wurde.

Für viele kleinere Unternehmen bedeutet das zunächst keine finanzielle Belastung – aber es bedeutet Registrierungspflicht, laufende Buchführung und fristgerechte Abschlüsse, unabhängig davon, ob tatsächlich Steuer anfällt. „Keine Steuer" heißt nicht „keine Pflichten".
Was ist das Small Business Relief und gilt es für mich?

Die für die meisten Gründer wichtigste Regelung: Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis AED 3 Mio. zahlen gar keine Körperschaftsteuer. Mit der Ministerial Decision No. 131 wurde das Small Business Relief bis zum 31. Dezember 2029 verlängert – ursprünglich sollte es bereits Ende 2026 auslaufen.

  • Es gilt nicht automatisch. Das Relief muss für jede Steuerperiode aktiv in einer fristgerecht eingereichten Steuererklärung gewählt werden.
  • Die Registrierungspflicht bleibt. Auch bei 0 % müssen Sie sich bei der Federal Tax Authority registrieren und Bücher führen – erlaubt sind dafür eine vereinfachte Steuererklärung und eine Buchhaltung auf Cash-Basis.
  • Einmal überschritten heißt dauerhaft verloren. Wer die AED 3 Mio. auch nur in einer einzigen Periode reißt, verliert den Anspruch für diese und alle künftigen Perioden.
  • Voraussetzung ist die Ansässigkeit in den VAE. Ausgenommen sind zudem Gesellschaften in multinationalen Konzernen mit über AED 3,15 Mrd. konsolidiertem Weltumsatz.
Entweder Small Business Relief oder QFZP: Beide Wege führen zu 0 %, schließen sich aber gegenseitig aus. Wer als Qualifying Free Zone Person das Relief wählt, riskiert seinen QFZP-Status für die laufende und die vier folgenden Steuerperioden.
Wie erreiche ich 0 % Körperschaftsteuer (Qualifying Free Zone Person)?

Über den Status als Qualifying Free Zone Person (QFZP). Um 0 % Körperschaftsteuer auf Gewinne über AED 375.000 zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein – darunter:

  • geprüfte Jahresabschlüsse
  • mindestens 95 % qualifizierte Einkünfte
  • nachweisbare Substanz in den VAE

Wer diese Anforderungen nicht erfüllt, zahlt 9 % auf alle Gewinne über dem Freibetrag. Der Status ist also kein Automatismus, sondern das Ergebnis einer sauber aufgesetzten und laufend gepflegten Struktur.

QFZP und Small Business Relief schließen sich aus. Wer als QFZP das Relief wählt, riskiert den QFZP-Status für die laufende und die vier folgenden Steuerperioden. Welcher der beiden Wege für Sie günstiger ist, klären wir vor der Gründung – nicht erst, wenn die erste Steuererklärung fällig wird.
Kann ich eine Firma in Dubai gründen und meinen Wohnsitz in Deutschland behalten?

Ja – seitens der Regularien in Dubai spricht nichts dagegen, und bei professioneller Gestaltung lässt sich die Kombination auch aus Sicht des deutschen Steuerrechts rechtssicher umsetzen.

Entscheidend ist eine saubere und vorausschauende Planung. Die relevanten Punkte des deutschen Rechts:

  • Unbeschränkte Steuerpflicht: In Deutschland gilt das Welteinkommensprinzip – alle weltweiten Einkünfte, auch aus Dubai, sind dort steuerpflichtig.
  • Ort der Geschäftsleitung: Entscheidend ist, wo die Firma tatsächlich geführt wird. Erfolgt die Leitung aus Deutschland, gilt die Dubai-Firma dort als steuerpflichtig. Nur bei nachweisbarer Geschäftsleitung in Dubai – Geschäftsführer, Meetings, Büro – kann eine deutsche Besteuerung vermieden werden.
  • Dividenden: Ausgeschüttete Gewinne aus Dubai gelten in Deutschland als Kapitalerträge und sind dort steuerpflichtig.
Eine falsche Strukturierung führt später zu erheblichen Problemen. Wer hier improvisiert, spart am falschen Ende.
Was ist die Hinzurechnungsbesteuerung und was die Wegzugsbesteuerung?

Zwei unterschiedliche Mechanismen des deutschen Außensteuerrechts, die beide Ihre Dubai-Struktur betreffen können:

  • Hinzurechnungsbesteuerung (§ 7 AStG): Gewinne aus „passiven Einkünften" niedrig besteuerter Auslandsgesellschaften können in Deutschland nachversteuert werden – auch dann, wenn gar nichts ausgeschüttet wurde.
  • Wegzugsbesteuerung / Exit Tax (§ 6 AStG): Sie greift beim Wohnsitzwechsel und besteuert stille Reserven in Ihren Beteiligungen, als hätten Sie sie verkauft.

Beide Risiken lassen sich mit der richtigen Struktur proaktiv ausschließen – erforderlich ist ein Setup, das die deutsche Rechtsprechung zur tatsächlichen Geschäftsleitung präzise berücksichtigt. Auf unserer Seite Firma in Dubai, Wohnsitz Deutschland gehen wir auf beide Themen ausführlich ein.

Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den VAE?

Nein. Seit Ende 2021 besteht kein DBA mehr zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten. Eine doppelte Besteuerung ist damit grundsätzlich möglich.

Das ist einer der Gründe, warum die Struktur von Anfang an stimmen muss: Ein Abkommen, das Ihnen im Zweifel den Rücken freihält, gibt es hier nicht.

Gelten die steuerlichen Regeln auch für Österreich und die Schweiz?

Im Grundsatz ja: Bei einer Firmengründung in Dubai mit Wohnsitz in Österreich oder der Schweiz gelten gleiche beziehungsweise zumindest sehr ähnliche Regularien wie in Deutschland. Auch dort entscheidet der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung, auch dort gibt es Regelungen zu Auslandsgesellschaften und Wegzug.

Die Details unterscheiden sich jedoch – wir haben eigene Informationsseiten für Wohnsitz Österreich und Wohnsitz Schweiz.

Buchhaltung & Pflichten nach der Gründung

Welche Pflichten habe ich nach der Firmengründung in Dubai?

Eine Firmengründung endet nicht mit der Lizenz. Damit Ihre Struktur rechtssicher bleibt, sind vier Punkte relevant:

  • Corporate Tax Registrierung (TRN): Jedes Unternehmen muss sich innerhalb der gesetzlichen Fristen bei der Federal Tax Authority registrieren. Wer die Frist verpasst, riskiert automatische Bußgelder.
  • QFZP-Voraussetzungen: geprüfte Jahresabschlüsse, mindestens 95 % qualifizierte Einkünfte und nachweisbare Substanz in den VAE.
  • UBO-Meldepflicht: Die wirtschaftlich Berechtigten müssen bei den Behörden gemeldet sein. Bei jeder Änderung der Eigentümerstruktur ist das Register zu aktualisieren – sonst drohen Sanktionen.
  • VAT: Ab einem Jahresumsatz von AED 375.000 ist die VAT-Registrierung beziehungsweise die Befreiung Pflicht.
Die Registrierung bei der Federal Tax Authority übernehmen wir für Sie – Sie müssen sich keine dieser Fristen merken.
Wie aufwendig ist die Buchhaltung einer Freezone-Firma?

Deutlich geringer als in Deutschland: Freezone-Firmen führen in der Regel eine einfache Einnahmen-/Ausgaben-Rechnung und reichen einen jährlichen Abschluss ein.

Gering heißt allerdings nicht optional. Wir arbeiten fest mit einem erfahrenen Buchführungs- und Steuerpartner in Dubai zusammen, der für Sie übernimmt:

  • die laufende, konforme Buchführung aller Einnahmen und Ausgaben
  • die fristgerechte Registrierung bei der Federal Tax Authority
  • die VAT-Registrierung beziehungsweise -Befreiung ab einem Umsatz von AED 375.000
  • die Erstellung aller notwendigen Steuererklärungen und Jahresabschlüsse

Eine saubere Buchhaltung schützt Sie nicht nur in den VAE – sie ist auch Ihre Grundlage bei Rückfragen aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz.

Wann brauche ich eine VAT-Registrierung in den VAE?

Ab einem Jahresumsatz von AED 375.000 ist die VAT-Registrierung beziehungsweise die Befreiung davon Pflicht. Welcher der beiden Wege für Sie gilt, hängt davon ab, wo Ihre Umsätze entstehen:

  • Umsätze innerhalb der VAE → reguläre VAT Registration
  • Umsätze ausschließlich außerhalb des Landes → Antrag auf Befreiung (Exemption)

Beides ist fristgebunden. Welche Variante in Ihrem Fall die wirtschaftlich bessere ist – die Befreiung schließt zum Beispiel den Vorsteuerabzug aus – klären wir individuell mit Ihnen.

Bankkonto in Dubai

Bekomme ich als ausländischer Gründer ein Firmenkonto in Dubai?

In aller Regel ja – unsere Erfolgsquote liegt bei nahezu 100 %. Ohne funktionierendes Firmenkonto bleibt Ihr Unternehmen auf dem Papier, deshalb behandeln wir die Kontoeröffnung nicht als Nebenpunkt, sondern als zentralen Teil unserer Arbeit.

Die Banken in den VAE prüfen heute deutlich genauer als noch vor wenigen Jahren: Geschäftsmodell, Nationalität, gewählte Freezone und Herkunft der Mittel fließen in die Entscheidung ein. Wir kennen diese Kriterien im Detail und bereiten Ihren Antrag so vor, dass er beim ersten Anlauf überzeugt.

Ehrlich bleibt ehrlich: Die Entscheidung liegt immer allein bei der Bank. Für den seltenen Ausnahmefall greift unsere Geld-zurück-Garantie.
Welche Bank in Dubai ist die richtige für mich?

Das hängt davon ab, was Sie brauchen – Geschwindigkeit oder Außenwirkung. Je nach Situation empfehlen wir:

  • Etablierte Banken wie Emirates NBD oder Mashreq – für maximale Außenwirkung und langfristige Geschäftsbeziehungen
  • Moderne Neobanken wie Wio – für einen schnellen operativen Start, oft innerhalb weniger Tage
  • Eine Kombination aus beidem – direkt einsatzbereit über die Neobank, langfristig abgesichert über ein Traditionshaus

Welche Lösung für Sie die richtige ist, klären wir gemeinsam – bevor wir irgendeinen Antrag stellen.

Warum entscheidet die gewählte Aktivität über das Firmenkonto?

Weil die Bank Ihre Lizenz liest, bevor sie Sie kennenlernt. Die Wahl der Aktivität ist kein Detail, sondern die Basis für Ihr späteres Firmenkonto – oft entscheiden Details bei der Aktivitätsauswahl darüber, ob ein Konto überhaupt eröffnet werden kann.

Deshalb klären wir die Aktivität, bevor die Lizenz beantragt wird, und sorgen dafür, dass Ihr Setup von Anfang an „bankable" ist. Eine nachträgliche Korrektur ist möglich, kostet aber Zeit und Geld.

Werden meine Kontodaten an deutsche Behörden gemeldet (CRS)?

Das entscheidet sich an Ihrer steuerlichen Ansässigkeit, nicht am Sitz der Bank.

Wenn Sie Ihren Lebensmittelpunkt in die VAE verlegen und das gegenüber der Bank mit Emirates ID und Wohnsitznachweis belegen, führt die Bank Sie als VAE-Steuerresidenten. Ein Konto, das ausschließlich einer VAE-Ansässigkeit zugeordnet ist, wird im Rahmen des CRS nicht nach Deutschland, Österreich oder in die Schweiz gemeldet.

Wer seinen Wohnsitz im DACH-Raum behält, bleibt dort steuer- und erklärungspflichtig. Geben Sie im KYC-Prozess eine deutsche, österreichische oder Schweizer Steuernummer oder Adresse an – was Banken bei fehlender Substanz in den VAE regelmäßig verlangen –, meldet die Bank entsprechend dorthin. Und eine ausbleibende Meldung ersetzt ohnehin keine Steuererklärung: Wir beraten ausschließlich auf legaler Grundlage.

Zusammenarbeit mit EmiratesSetup

Was bedeutet der Platinum-Status von EmiratesSetup?

EmiratesSetup ist autorisierter Partner der International Freezone Authority. Als eine von nur neun Agenturen weltweit – und als einzige deutschsprachige Agentur überhaupt – wurden wir 2024 zum Platinum Partner ausgezeichnet.

Für Sie bedeutet das kurze Wege zur Behörde, schnellere Bearbeitung und Prozesssicherheit statt Warteschleife. Hinter der Auszeichnung stehen über 1.500 erfolgreiche Firmengründungen und ein über 15-köpfiges Expertenteam vor Ort.

Was kostet ein Erstgespräch?

Das Erstgespräch zur Klärung Ihrer Struktur ist kostenlos und unverbindlich – telefonisch oder per Video.

Im Gespräch klären wir, ob für Ihren Bereich eine speziell regulierte Freezone oder eine Mainland-Lizenz erforderlich ist, welche Aktivität zu Ihrem Geschäftsmodell passt und mit welchen Kosten Sie realistisch rechnen müssen. Ohne Verkaufsdruck – wenn Dubai für Sie nicht das Richtige ist, sagen wir Ihnen das.

Zahle ich bei einer Agentur mehr als bei einer Direktgründung?

Nein. Wir werden von der Freezone über eine Provision vergütet – Sie zahlen die Originalpreise der Freezone. Unsere Beratung, die Aufbereitung der Unterlagen und die Begleitung durch den Behördenprozess schlagen sich nicht auf Ihren Preis nieder.

Ob und unter welchen Bedingungen Sie später über ein NOC (No Objection Certificate) zu einem anderen Dienstleister wechseln können, hängt vom gewählten Paket ab. Wir sagen Ihnen das vor der Beauftragung – nicht danach.

Ist EmiratesSetup eine Behörde der VAE?

Nein. EmiratesSetup ist eine private Beratungsagentur, die entgeltliche Dienstleistungen zur Unternehmensgründung anbietet. Wir sind keine Regierungsbehörde der VAE.

Die Ausstellung offizieller Dokumente – Lizenz, Establishment Card, Visum, Emirates ID – erfolgt ausschließlich durch die zuständigen Regierungsstellen. Unsere Aufgabe ist es, Sie durch diesen Prozess zu führen und dafür zu sorgen, dass Ihre Anträge auf Anhieb durchgehen.

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Kein Setup gleicht dem anderen. Schildern Sie uns kurz Ihr Vorhaben – wir sagen Ihnen ehrlich, welche Struktur passt und was sie kostet. Kostenlos und unverbindlich.

Über 10 Jahre in den VAE 1.500+ Firmengründungen Einziger deutscher Platinum-Partner

Die Angaben dienen der Orientierung und stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Bestimmungen der zuständigen Behörden sowie Ihre individuelle Situation. Stand: August 2026.